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Statuten
Ziele
..sind eine nachhaltige Produktion, die
Verarbeitung, Vermarktung, Konsumation und Entsorgung
. von vorab regional
erzeugten Gütern/Leistungen. Der Ö+
strebt eine möglichst hohe Lebensqualität
..und Wertschöpfung in der Region
an.
Zweck
· macht die Anliegen nachhaltiger Entwicklung in breiten
Bevölkerungsschichten bekannt
· vernetzt Leute und Gruppierungen, die sich mit den gleichen
oder ähnlichen Anliegen befassen
..und fördert die Kommunikation
untereinander
· zertifiziert Betriebe aller Branchen mit dem eigenen geschützten
Markenzeichen
· unterstützt den Bio-Landbau gemäss den Knospenrichtlinien,
die Tierhaltung gemäss
..KAG-Richtlinien sowie weitere umweltschonende
Produktionszweige
· fördert Qualitätsziele im Bereich Nachhaltigkeit
bei der Produktion, Verarbeitung, Vermarktung, ..Konsumation
und Entsorgung von Gütern und Dienstleistungen
· schafft eine Dokumentationsstelle im Bereich "Nachhaltige
Entwicklung"
· führt ein Sekretariat
STATUTEN
Verein
für Ökonomie+Ökologie+Gesellschaft
I Allgemeines
......Name,
Sitz und Tätigkeitsgebiet
§ 1 Ö+
ist ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB, mit Sitz am jeweiligen Ort des Sekretariates. Tätigkeitsgebiet ist die ganze Schweiz und angrenzende Gebiete, vorab der Kanton Graubünden.
§ 2
Ö+fördert in seinem Tätigkeitsgebiet nachhaltige Entwicklungen, welche die ökonomische, ökologische und soziale Dimension gleichwertig berücksichtigen. Er stützt sich auf die offiziellen Definitionen von Nachhaltigkeit und Sustainable Development ab, wie sie von der Brundtland-Kommission und vom Umweltgipfel von Rio vorgegeben sind.
§ 3 Ö+Ziel ist die nachhaltige Produktion, Verarbeitung, Vermarktung, Konsumation und Entsorgung von vorab regional erzeugten Gütern/Leistungen. Ö+ strebt eine möglichst hohe Lebensqualität und Wertschöpfung in der Region an.
§ 4 Ö+,
der Verein
......·
macht die Anliegen nachhaltiger Entwicklung in breiten Bevölkerungsschichten bekannt
......·
vernetzt Leute und Gruppierungen, die sich mit den gleichen oder
ähnlichen Anliegen befassen
.......
und fördert die Kommunikation untereinander
......·
zertifiziert Betriebe aller Branchen mit dem eigenen geschützten
Markenzeichen
......·
unterstützt den Bio-Landbau gemäss den Knospenrichtlinien,
die Tierhaltung gemäss
.......
KAG-Richtlinien sowie weitere umweltschonende Produktionszweige.
......·
fördert Qualitätsziele im Bereich Nachhaltigkeit bei der
Produktion, Verarbeitung, Vermarktung,
........Konsumation
und Entsorgung von Gütern und Dienstleistungen.
......·
schafft eine Dokumentationsstelle im Bereich "Nachhaltige Entwicklung"
......·
kann ein Sekretariat führen
II Mitgliedschaft
§ 5 Als Mitglied können natürliche und juristische
Personen sowie Körperschaften des öffentlichen
......Rechtes
aufgenommen werden.
§ 6 Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der
Vorstand. Verweigert dieser die Aufnahme,
......so
kann an die Vereinsversammlung rekurriert
werden.
§ 7 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den
Vorstand. Wer mit der Bezahlung von
.....zwei
Jahresbeiträgen im Rückstand ist, kann vom Vorstand
ausgeschlossen werden.
§ 8 Mitglieder, die den Zielen und Grundsätzen des Vereins
grob zuwiderhandeln, können vom
......Vorstand
ausgeschlossen werden. Gegen eine solche Verfügung ist
eine Berufung an die
......Vereinsversammlung
möglich. Für einen allfälligen Ausschluss
muss dem Antrag des
......Vereinsvorstandes
durch Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder zugestimmt
werden.
III Organisation
§ 9 Die Organe des Vereins sind:
......·
die Vereinsversammlung
......·
der Vorstand
......·
die Zertifizierungskommission
......·
die RechnungsrevisorInnen
§ 10 Die Amtsperiode der Vorstandsmitglieder und der RechnungsrevisorInnen
beträgt 2 Jahre, die
.......Amtszeit
ist auf 12 Jahre beschränkt.

Die Vereinsversammlung
Einberufung
§ 11 Die Vereinsversammlung wird ordentlicherweise einmal jährlich,
spätestens fünf Monate nach
.......Abschluss
des Vereinsjahres abgehalten. Die Versammlung wird durch den Vorstand
.......schriftlich
und mindestens 30 Tage im voraus
unter Bekanntgabe der Traktanden einberufen.
§ 12 Ausserordentliche Vereinsversammlungen werden einberufen
auf Beschluss des Vorstandes oder
.......wenn
mindestens 1/5 der Mitglieder dies begehrt.
§ 13 Anträge an die Vereinsversammlung, die dem Vorstand
mindestens 20 Tage vor der
.......Vereinsversammlung
schriftlich eingereicht werden, sind unter Traktandum "Varia"
zu behandeln.
.......Allfällige
diesbezügliche Beschlüsse haben ihre Gültigkeit.
.......Treffen
Anträge später ein oder handelt es sich um blosse Anfragen,
so sind sie an der
.......Vereinsversammlung
zu besprechen, eine Beschlussfassung ist aber erst an einer späteren
.......Vereinsversammlung
zulässig.
Vorsitz und Protokoll
§ 14 Den Vorsitz der Vereinsversammlung führt der/die
PräsidentIn oder wenn diese/dieser
.......verhindert
ist, der/die VizepräsidentIn. Über die Beschlüsse
ist ein Protokoll zu führen.

Befugnisse
§ 15 Der Vereinsversammlung stehen folgende Befugnisse zu
......·
Wahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren auf die Dauer von
zwei Jahren
......·
Abnahme der Tätigkeitsberichte, der Jahresrechnung, des Budgets
sowie des generellen
........Jahresprogrammes.
......·
Festsetzung der Mitgliederbeiträge
......·
Änderung der Statuten und Auflösung des Vereins
......·
Entlastung des Vorstandes und allfälliger Ausschüsse
......·
Festlegung der Finanzkompetenz des Vorstandes
......·
Beschlussfassung über eingegangene Anträge gem. Art. 13
Abs. 1.
Beschlussfassung
§ 16 Jedes Mitglied, ob Einzel- oder Kollektivmitglied, hat
eine Stimme. Die Beschlussfassung erfolgt
.......mit
dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit
entscheidet der/die
.......PräsidentIn.
.......Schriftliche
Beschlussfassungen sind dann gültig, wenn mehr als die Hälfte
aller
.......Vereinsmitglieder
zustimmt oder ablehnt.
Der Vorstand
Zusammensetzung
und Organisation
§ 17. Der Vorstand besteht aus
......·der Präsidentin / dem Präsident
......· höchstens 6
weiteren Mitgliedern.
........Der
Vorstand konstituiert sich selbst.
Obligenheiten
§ 18 Der Vorstand
......·
besorgt alle Vereinsgeschäfte, für die nicht gemäss
Gesetz oder Statuten andere.
........Vereinsorgane
zuständig sind.
......·
vertritt den Verein gegen aussen
......·
amtet als Betriebskommission für das Sekretariat
......·
wählt das erforderliche Personal, erstellt dessen Pflichtenhefte
und regelt die
........Unterschriftenberechtigung
......·
führt über die Sitzungen des Vorstandes ein Protokoll.
......· genehmigt das Reglement der Zertifizierungskommission
......· delegiert mind. ein Vorstandsmitglied in die Zertifizierungskommission ......· wählt 2 – 6 zusätzliche Mitglieder der Zertifizierungskommission,
...... die nicht Mitglied des Vereins sein müssen
Beschlussfassung
§ 19 .Der Vorstand ist beschlussfähig,
sofern mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
........Beschlüsse..des
Vorstandes erfolgen mit dem einfachen Mehr der Anwesenden,
........ Stichentscheid
hat der/ die Vorsitzende.
Ausschüsse
§ 20 .Der Vorstand kann für
bestimmte Aufgaben Ausschüsse einsetzen. In den Ausschüssen
können
........ Nichtmitglieder
beigezogen werden.

Zertifizierungskommission
§ 21 Die Zertifizierungskommission besteht aus 3 - 7 Mitgliedern, welche auf die Dauer von
........ zwei Jahren gewählt werden. Die Arbeit der Zertifizierungskommission stützt sich auf
........ das vom Vorstand genehmigte Reglement. Die Zertifizierungskommission konstituiert
........ sich selbst. Sie trifft sich mindestens einmal im Jahr. Sie kann Ihre Beschlüsse auch
........ auf dem Korrespondenzweg fassen.
RechnungsrevisorInnen
Zusammensetzung und Organisation
§ 22 Die Vereinsversammlung wählt auf die Dauer von zwei
Jahren zwei RechnungsrevisorInnen,
........ die
nicht Mitglied des Vereins sein müssen.

IV Finanzen, Rechtsgeschäfte, Haftung
Beiträge
§ 23 Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus
........ ·
Beiträgen der Mitglieder
..........(Einzelmitglieder
max. CHF 100.-,
........ ..Kollektivmitglieder
max. CHF 500.-)
........ ·
Einnahmen aus Vereinstätigkeiten
........ ·
Einnahmen aus Lizenzen
........ ·
allfälligen Spenden und Beiträgen von Dritten
Rechtsgeschäfte
und Haftung
§ 24 .Die
Vereinsorgane dürfen keine Handlungen vornehmen, deren Finanzierung
nicht gesichert ist.
........Für
die Geschäfte des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen,
unter Ausschluss jeder
........persönliche
Haftung der Mitglieder.
V
Schlussbestimmungen
Auflösung
§ 25 .Die
Auflösung des Vereins kann von der Vereinsversammlung nur mit
Zweidrittelsmehrheit der
........anwesenden
Mitglieder beschlossen werden. Das Vereinsvermögen soll verwandten
........Institutionen
zugewiesen werden.
........Josias F.
Gasser, Präsident
........Roland Stulz , Vizepräsident
........Die vorliegenden Statuten wurden durch die Mitgliederversammlung vom 14.10.2004 in
........Chur angenommen und ersetzen die Statuten vom 10.5.2000.
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