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WAS WOLLEN WIR?

Eine gesunde Gesellschaft, eine kraftvolle Wirtschaft und alles in einer lebensfähigen natürlichen Umwelt - dies ist das Ziel von nachhaltiger Entwicklung. Gemäss der Brundtland-Kommission der UNO strebt diese an, die Bedürfnisse der heutigen Menschen zu befriedigen, ohne die Möglichkeit zukünftiger Generationen zu schmälern. Nach diesen Richtlinien fördert der Ö+ in seinem Tätigkeitsgebiet (die ganze Schweiz und angrenzende Gebiete (Alpenraum), vorab der Kanton Graubünden) Entwicklungen, die ökologisch, sozial und wirtschaftlich möglichst ausgewogen sind.
 
Statuten

Ziele


..sind eine nachhaltige Produktion, die Verarbeitung, Vermarktung, Konsumation und Entsorgung
. von vorab regional erzeugten Gütern/Leistungen. Der Ö+ strebt eine möglichst hohe Lebensqualität
..und Wertschöpfung in der Region an.

Zweck

· macht die Anliegen nachhaltiger Entwicklung in breiten Bevölkerungsschichten bekannt
· vernetzt Leute und Gruppierungen, die sich mit den gleichen oder ähnlichen Anliegen befassen
..und fördert die Kommunikation untereinander
· zertifiziert Betriebe aller Branchen mit dem eigenen geschützten Markenzeichen
· unterstützt den Bio-Landbau gemäss den Knospenrichtlinien, die Tierhaltung gemäss
..KAG-Richtlinien sowie weitere umweltschonende Produktionszweige
· fördert Qualitätsziele im Bereich Nachhaltigkeit bei der Produktion, Verarbeitung, Vermarktung, ..Konsumation und Entsorgung von Gütern und Dienstleistungen
· schafft eine Dokumentationsstelle im Bereich "Nachhaltige Entwicklung"
· führt ein Sekretariat


STATUTEN

Verein für Ökonomie+Ökologie+Gesellschaft

I Allgemeines

......Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

§ 1 Ö+ ist ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB, mit Sitz am jeweiligen Ort des Sekretariates. Tätigkeitsgebiet ist die ganze Schweiz und angrenzende Gebiete, vorab der Kanton Graubünden.

§ 2 Ö+fördert in seinem Tätigkeitsgebiet nachhaltige Entwicklungen, welche die ökonomische, ökologische und soziale Dimension gleichwertig berücksichtigen. Er stützt sich auf die offiziellen Definitionen von Nachhaltigkeit und Sustainable Development ab, wie sie von der Brundtland-Kommission und vom Umweltgipfel von Rio vorgegeben sind.

§ 3 Ö+Ziel ist die nachhaltige Produktion, Verarbeitung, Vermarktung, Konsumation und Entsorgung von vorab regional erzeugten Gütern/Leistungen. Ö+ strebt eine möglichst hohe Lebensqualität und Wertschöpfung in der Region an.

§ 4 Ö+, der Verein
......· macht die Anliegen nachhaltiger Entwicklung in breiten Bevölkerungsschichten bekannt
......· vernetzt Leute und Gruppierungen, die sich mit den gleichen oder ähnlichen Anliegen befassen
....... und fördert die Kommunikation untereinander
......· zertifiziert Betriebe aller Branchen mit dem eigenen geschützten Markenzeichen
......· unterstützt den Bio-Landbau gemäss den Knospenrichtlinien, die Tierhaltung gemäss
....... KAG-Richtlinien sowie weitere umweltschonende Produktionszweige.
......· fördert Qualitätsziele im Bereich Nachhaltigkeit bei der Produktion, Verarbeitung, Vermarktung,
........Konsumation und Entsorgung von Gütern und Dienstleistungen.
......· schafft eine Dokumentationsstelle im Bereich "Nachhaltige Entwicklung"
......· kann ein Sekretariat führen

II Mitgliedschaft

§ 5 Als Mitglied können natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen
......Rechtes aufgenommen werden.

§ 6 Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Verweigert dieser die Aufnahme,
......so kann an die Vereinsversammlung rekurriert werden.

§ 7 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Wer mit der Bezahlung von
.....zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist, kann vom Vorstand ausgeschlossen werden.

§ 8 Mitglieder, die den Zielen und Grundsätzen des Vereins grob zuwiderhandeln, können vom
......Vorstand ausgeschlossen werden. Gegen eine solche Verfügung ist eine Berufung an die
......Vereinsversammlung möglich. Für einen allfälligen Ausschluss muss dem Antrag des
......Vereinsvorstandes durch Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder zugestimmt werden.

III Organisation

§ 9 Die Organe des Vereins sind:
......· die Vereinsversammlung
......· der Vorstand
......· die Zertifizierungskommission
......· die RechnungsrevisorInnen

§ 10 Die Amtsperiode der Vorstandsmitglieder und der RechnungsrevisorInnen beträgt 2 Jahre, die
.......Amtszeit ist auf 12 Jahre beschränkt.



Die Vereinsversammlung

Einberufung

§ 11 Die Vereinsversammlung wird ordentlicherweise einmal jährlich, spätestens fünf Monate nach
.......Abschluss des Vereinsjahres abgehalten. Die Versammlung wird durch den Vorstand
.......schriftlich und mindestens 30 Tage im voraus unter Bekanntgabe der Traktanden einberufen.

§ 12 Ausserordentliche Vereinsversammlungen werden einberufen auf Beschluss des Vorstandes oder
.......wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies begehrt.

§ 13 Anträge an die Vereinsversammlung, die dem Vorstand mindestens 20 Tage vor der
.......Vereinsversammlung schriftlich eingereicht werden, sind unter Traktandum "Varia" zu behandeln.
.......Allfällige diesbezügliche Beschlüsse haben ihre Gültigkeit.

.......Treffen Anträge später ein oder handelt es sich um blosse Anfragen, so sind sie an der
.......Vereinsversammlung zu besprechen, eine Beschlussfassung ist aber erst an einer späteren
.......Vereinsversammlung zulässig.

Vorsitz und Protokoll

§ 14 Den Vorsitz der Vereinsversammlung führt der/die PräsidentIn oder wenn diese/dieser
.......verhindert ist, der/die VizepräsidentIn. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen.



Befugnisse

§ 15 Der Vereinsversammlung stehen folgende Befugnisse zu
......· Wahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren auf die Dauer von zwei Jahren
......· Abnahme der Tätigkeitsberichte, der Jahresrechnung, des Budgets sowie des generellen
........Jahresprogrammes.
......· Festsetzung der Mitgliederbeiträge
......· Änderung der Statuten und Auflösung des Vereins
......· Entlastung des Vorstandes und allfälliger Ausschüsse
......· Festlegung der Finanzkompetenz des Vorstandes
......· Beschlussfassung über eingegangene Anträge gem. Art. 13 Abs. 1.

Beschlussfassung

§ 16 Jedes Mitglied, ob Einzel- oder Kollektivmitglied, hat eine Stimme. Die Beschlussfassung erfolgt
.......mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die
.......PräsidentIn.

.......Schriftliche Beschlussfassungen sind dann gültig, wenn mehr als die Hälfte aller
.......Vereinsmitglieder zustimmt oder ablehnt.


Der Vorstand
Zusammensetzung und Organisation

§ 17. Der Vorstand besteht aus
......·der Präsidentin / dem Präsident
......· höchstens 6 weiteren Mitgliedern.
........Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Obligenheiten

§ 18 Der Vorstand
......· besorgt alle Vereinsgeschäfte, für die nicht gemäss Gesetz oder Statuten andere.
........Vereinsorgane zuständig sind.
......· vertritt den Verein gegen aussen
......· amtet als Betriebskommission für das Sekretariat
......· wählt das erforderliche Personal, erstellt dessen Pflichtenhefte und regelt die
........Unterschriftenberechtigung
......· führt über die Sitzungen des Vorstandes ein Protokoll.
......· genehmigt das Reglement der Zertifizierungskommission
......· delegiert mind. ein Vorstandsmitglied in die Zertifizierungskommission
......· wählt 2 – 6 zusätzliche Mitglieder der Zertifizierungskommission,
......  die nicht Mitglied des Vereins sein müssen

Beschlussfassung

§ 19 .Der Vorstand ist beschlussfähig, sofern mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
........Beschlüsse..des Vorstandes erfolgen mit dem einfachen Mehr der Anwesenden,
........ Stichentscheid hat der/ die Vorsitzende.

Ausschüsse

§ 20 .Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben Ausschüsse einsetzen. In den Ausschüssen können
........ Nichtmitglieder beigezogen werden.

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Zertifizierungskommission

§ 21 Die Zertifizierungskommission besteht aus 3 - 7 Mitgliedern, welche auf die Dauer von
........ zwei Jahren gewählt werden. Die Arbeit der Zertifizierungskommission stützt sich auf
........ das vom Vorstand genehmigte Reglement. Die Zertifizierungskommission konstituiert
........ sich selbst. Sie trifft sich mindestens einmal im Jahr. Sie kann Ihre Beschlüsse auch
........ auf dem Korrespondenzweg fassen.

RechnungsrevisorInnen
Zusammensetzung und Organisation

§ 22 Die Vereinsversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren zwei RechnungsrevisorInnen,
........ die nicht Mitglied des Vereins sein müssen.



IV Finanzen, Rechtsgeschäfte, Haftung

Beiträge

§ 23 Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus
........ · Beiträgen der Mitglieder
..........(Einzelmitglieder max. CHF 100.-,
........ ..Kollektivmitglieder max. CHF 500.-)
........ · Einnahmen aus Vereinstätigkeiten
........ · Einnahmen aus Lizenzen
........ · allfälligen Spenden und Beiträgen von Dritten

Rechtsgeschäfte und Haftung

§ 24 .Die Vereinsorgane dürfen keine Handlungen vornehmen, deren Finanzierung nicht gesichert ist.
........Für die Geschäfte des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen, unter Ausschluss jeder
........persönliche Haftung der Mitglieder.

V Schlussbestimmungen

Auflösung

§ 25 .Die Auflösung des Vereins kann von der Vereinsversammlung nur mit Zweidrittelsmehrheit der
........anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das Vereinsvermögen soll verwandten
........Institutionen zugewiesen werden.

 

........Josias F. Gasser, Präsident
........Roland Stulz , Vizepräsident




........Die vorliegenden Statuten wurden durch die Mitgliederversammlung vom 14.10.2004 in
........Chur angenommen und ersetzen die Statuten vom 10.5.2000.